Akquise öffentlicher Aufträge

Sich regelmäßig zu informieren, was und zu welchen Bedingungen die öffentliche Hand beschaffen will, ist nicht wettbewerbswidrig, sondern notwendig, um zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung schnell die richtigen Unterlagen und Angaben liefern zu können.

Ergeben sich während der Durchsicht der Vergabeunterlagen Fragen oder Unklarheiten, sollten Sie den öffentlichen Auftraggeber umgehend kontaktieren.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 12.11.2024 freigegeben.

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Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)