Baulanderschließung

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.

Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an

  • das öffentliche Straßennetz,
  • die öffentliche Kanalisation,
  • das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
  • das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.

Schuldnerin oder Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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Landesrecht Baden-Württemberg
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