Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife können Sie erreichen, indem Sie eine der folgenden Prüfungen bestehen:

  • die Abschlussprüfung an einer Berufsoberschule (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)
  • die Abschlussprüfung eines künstlerischen Studiengangs (z.B. Ballett) an einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
  • die Abschlussprüfung eines Studiengangs an der Pop-, Film- oder Theaterakademie, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.

Die fachgebundene Hochschulreife mit Nachweis einer Fremdsprache berechtigt Sie je nach Schultyp, an dem Sie sie erworben wird, zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen der Dualen Hochschule.

Den Inhabern einer fachgebundenen Hochschulreife mit der Befähigung zum Studiengang Lehramt an Grundschulen sowie zum Studiengang Lehramt Sek I an einer Pädagogischen Hochschule sind Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit dem Zeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung für Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer gleichgestellt.

Den Inhabern einer fachgebundenen Hochschulreife mit der Befähigung zum Studiengang Lehramt Sonderpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule sind Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit dem Zeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung Fachlehrkräfte Sonderpädagogik sowie Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik gleichgestellt.

Achtung: Einzelne Studienberechtigungen gelten teilweise nur für Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)