Förderungen für bestehende Unternehmen

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Möglichkeit, Fördergelder von unterschiedlichen Stellen in Anspruch zu nehmen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2017 freigegeben.

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Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)