Kinderschutz

Haben Sie Schwierigkeiten in der Erziehung Ihrer Kinder und suchen Hilfe? Befürchten Sie, dass ein Kind vernachlässigt oder gar misshandelt oder missbraucht wird – dass einem Kind Gefahr für Leib und Leben droht?

Dafür gibt es zahlreiche Institutionen, die Beratung und Hilfe anbieten sowie sich des Problems annehmen. Viele dieser Einrichtungen bieten Rat und Hilfe auch bei anonymer Anfrage.

Als staatliche Aufgabe obliegt der Kinderschutz den örtlichen Jugendämtern. Daneben gibt es noch viele Institutionen aus dem karitativen Bereich, die Beratung und Hilfestellung anbieten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)