Rundfunkbeitrag

Im privaten Bereich müssen Sie in der Regel für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 18,36 Euro pro Monat bezahlen.
Es kommt nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche Rundfunkgeräte Sie haben.
Ein Grund dafür ist, dass Rundfunk heutzutage zum Beispiel auch über den PC, Tablets oder Smartphones empfangen werden kann.
Es gilt daher die grundsätzliche Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 für Inhaberinnen und Inhaber von Nebenwohnungen.

Im privaten Bereich können Sie aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einen Antrag auf Ermäßigung oder auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Die für den Rundfunkbeitrag zuständige Stelle ist der

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon: 01806 999 555 10* Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Vertiefende Informationen

Vertiefende Informationen, vor allem zu Fragen der Beitragspflicht, zur An-, Um- oder Abmeldung oder zu den Möglichkeiten einer Ermäßigung oder Befreiung, erhalten Sie auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Freigabevermerk

Stand: 30.09.2021

Verantwortlich: Staatsministerium Baden-Württemberg

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Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)