Wechsel in eine andere Schulart

Nach Abschluss der Grundschule erhalten Sie eine Empfehlung für die weitere schulische Laufbahn Ihres Kindes.

Diese Grundschulempfehlung legen Sie als Teil der Anmeldung der weiterführenden Schule vor. Die Entscheidung für eine auf der Grundschule aufbauende Schulart können Sie als Erziehungsberechtigte frei und ohne formale Bindung an diese Empfehlung treffen. Sie sind nicht verpflichtet, sich an diese Empfehlung zu halten.

Sollte sich in den Klassen 5 bis 9 herausstellen, dass die gewählte Schulart nicht die am besten geeignete Schule für Ihr Kind ist, besteht unter verschiedenen Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulart.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.10.2023 freigegeben.

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Landesrecht Baden-Württemberg
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