Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Einbürgerung, Standesamtsaufsicht und Meldeaufsicht

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Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
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Kostenfreie Parkplätze sind am Landratsamt (2 Stunden mit Parkscheibe) vorhanden.

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Kontakt

Telefon 07222 381 4390
Fax 07222 381 4399

Zuständigkeit

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Personenstandswesen

Sonstiges

„Wichtiger Hinweis zur geplanten Änderung des Einbürgerungsrechts (Stand 28.11.2022)“

Die derzeit in den Medien veröffentlichten Berichte, wonach das Einbürgerungsrecht, insbesondere zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, vereinfacht werden soll, bedeuten nicht, dass die neuen Regelungen bereits gelten. Es wird lediglich über die möglichen Absichten der Bundesregierung berichtet. Änderungen des Einbürgerungsrecht müssen durch ein Gesetz beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist erst am Anfang.

Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema und melden Sie sich, sobald das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde.

Derzeit gelten weiter die bisherigen Regelungen, nach denen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nur behalten können, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben oder Ihr Heimatstaat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausspricht. Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können die alte Staatsangehörigkeit meist behalten.

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Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)