Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Handwerkskammer Karlsruhe

Beschreibung

Als Wirtschaftskammer für das Handwerk vertreten wir die Interessen unserer Betriebe auf allen politischen Ebenen, haben wir die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen, betreuen wir über 18.000 Handwerksbetriebe, gestalten wir maßgebend Strukturen und Inhalte im Berufsbildungswesen, führen wir die Handwerksrolle sowie das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe, verwalten wir die Lehrlingsrolle zur Durchführung der Erstausbildung, erproben wir neue Bildungs-Konzeptionen für die Integration von Abiturienten in das Handwerk. Organisieren, überwachen und führen wir Gesellenprüfungen durch, bieten wir betriebswirtschaftliche und technische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gesellen und Meister an, organisieren wir die Zulassung und die Abnahme der Meisterprüfung, benennen wir öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk, geben wir Stellungnahmen zur Landesentwicklung und Raumplanung ab, leisten wir wirtschaftliche, kulturelle und soziale Beiträge im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, unterstützen wir unsere Betriebe bei der Einführung neuer Technologien.

Hausanschrift

Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
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Öffentlicher Personennahverkehr

Sie erreichen uns auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Haltestelle: Marktplatz

https://www.kvv.de/liniennetz/schiene.html

Parkplatz

Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage "Friedrichsplatz".

Anfahrtsbeschreibung

Von den Autobahnanschlüssen fahren Sie Richtung Stadtmitte und folgen den Wegweisern "Tiefgarage Friedrichsplatz".

Kontakt

Telefon 0721 / 1600-0
Fax 0721 / 1600-199

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Formulare und Onlinedienste

Verwaltungsportal

Landesrecht Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)