Kommunalpolitik
Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen (Gemeinderat) und der Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. In einer Kommunalpolitik hat jeder, sobald er volljährig und Deutscher Staatsbürger ist, das Recht, den Gemeindevertreter zu wählen. (Quelle wikipedia.org)
Es sind oft eher die vermeintlich "kleinen Dinge", die Kommunalpolitik ausmachen: Die Versorgung mit Wasser und Strom oder den Erhalt von Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Bädern und Sportstätten. Auf keiner Ebene des politischen Systems ist der Kontakt zwischen Bürgern und politischen Akteuren so unmittelbar und die Möglichkeit zur direkten Mitgestaltung so groß.
Auf den nun folgenden Seiten möchten wir versuchen, Ihnen die Kommunalpolitik und die dazugehörigen Vertretungen der Gemeinde Ötigheim ein Wenig Näher zu bringen und zu verstehen.