Gartenwasserzähler

Gerne möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit eines Gartenwasserzählers hinweisen.
Laut der Abwassersatzung der Gemeinde Ötigheim sind Abwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung
der Abwassergebühr abzusetzen.
 
Was ist zu tun?
 
1. Kauf einer Wasseruhr
Diese ist im Fachhandel bzw. Baumarkt erhältlich. Der Nebenzähler muss so installiert werden, dass nur der Wasserbezug gezählt wird, welcher nicht gleichzeitig in die Kanalisation eingeleitet wird.
Außerdem ist darauf zu achten, dass der Gartenzähler frostsicher verbaut ist.
 
2. Anmeldung des Gartenwasserzählers
Hier der Antrag auf Absetzung von Abwassermengen (89 KB).
Das entsprechende Formular erhalten Sie auch im Rathaus, Zimmer 11.
 
3. Ablesung des Nebenzählers
Die Ablesung des Gartenzählers erfolgt mit der jährlichen Selbstablesung des Hauptzählers.
 
4. Rechnung
In Ihrer Jahresendabrechnung können Sie nachvollziehen, in welcher Höhe Ihnen die Abwassergebühren vom Frischwasserbezug abgesetzt wurden.