Unsere Trauorte

Gemeindehaus "ALTE SCHULE", Kirchstraße 3

Das Gemeindehaus "ALTE SCHULE" bietet für ca. 40 Personen Sitzplätze und ist mit einer Rampe und einem Aufzug ausgestattet.

Zusätzliche Nutzungsgebühren für diesen Trauort werden nicht erhoben.

Das Streuen von Reis und Blütenblättern ist weder innerhalb noch vor dem Gebäude erlaubt.

Wendelinuskapelle, Rastatter Straße

Die Wendelinuskapelle bietet für 12 Personen Sitzplätze.

Die zusätzlichen Nutzungsgebühren betragen für diesen Trauort 50,00 €.

Zeitraum von Mai - September

Das Streuen von Reis und Blütenblättern ist weder innerhalb noch vor der Kapelle erlaubt.

Verwaltungsportal

Landesrecht
Baden-Württemberg
(Hier finden Sie sämtliche Vorschriften des Landes, Bundes und der EU, sowie die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs)