Kommunale Wärmeplanung

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.07.2024 die Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Hierfür erhält die Gemeinde Ötigheim eine 90-prozentige Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Damit reiht sich Ötigheim in die umliegenden Gemeinden ein, die bereits die Erstellung einer Wärmeplanung beauftragt haben. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen zur Wärmeplanung. Der Wärmeplan muss spätestens bis zum 30.06.2028 deutschlandweit in allen Kommunen vorliegen. In Ötigheim ist mit einer Fertigstellung zur Jahreshälfte 2025 zu rechnen.

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die Gemeinde Ötigheim erstellt bis Mitte nächsten Jahres ihre erste kommunale Wärmeplanung. Mit deren Erstellung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH mit Sitz in Bretten beauftragt.
 
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.
 
Auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) werden insoweit zudem zähler- oder gebäudescharfe Stromdaten erhoben. Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Ötigheim Folgendes mit: Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaG BW darf die Gemeinde Ötigheim die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in § 33 KlimaG BW dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Gemeinde daher vor einer Veröffentlichung angefragt.
 
Die personenbezogenen Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist unter folgender Mail erreichbar: datenschutz@oetigheim.de. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesdatenschutzbeauftragter BW: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.
 
Die fertiggestellte kommunale Wärmeplanung wird auf der Website der Gemeinde Ötigheim veröffentlicht.

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