Kommunale Wärmeplanung

1. Offenlage der vorläufigen Teilergebnisse zur kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Ötigheim führt vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 eine kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25526).

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen zum Fördermittelgeber und Projektträger finden sich unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Ötigheim umfasst. In enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH sowie weiteren Akteuren wird aktuell die kommunale Wärmeplanung erarbeitet, sodass nun die erste Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgt.

Die vorläufigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse können vom 28.11.2024 bis zum 31.12.2024 anhand einer Dokumentation eingesehen werden. Fragen und Anregungen können per E-Mail an gemeindeverwaltung@oetigheim.de oder per Post an Gemeinde Ötigheim, Schulstraße 3, 76470 Ötigheim unter dem Stichwort „1. Offenlage Kommunale Wärmeplanung Ötigheim“ eingegeben werden. Die Anfragen werden gesammelt und im Anschluss im Rahmen einer Aufstellung als FAQ aufbereitet.

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Die Gemeinde Ötigheim erstellt bis Mitte nächsten Jahres ihre erste kommunale Wärmeplanung. Mit deren Erstellung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH mit Sitz in Bretten beauftragt.
 
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.
 
Auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) werden insoweit zudem zähler- oder gebäudescharfe Stromdaten erhoben. Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Ötigheim Folgendes mit: Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaG BW darf die Gemeinde Ötigheim die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in § 33 KlimaG BW dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Gemeinde daher vor einer Veröffentlichung angefragt.
 
Die personenbezogenen Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde ist unter folgender Mail erreichbar: datenschutz@oetigheim.de. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesdatenschutzbeauftragter BW: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.
 
Die fertiggestellte kommunale Wärmeplanung wird auf der Website der Gemeinde Ötigheim veröffentlicht.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.07.2024 die Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Hierfür erhält die Gemeinde Ötigheim eine 90-prozentige Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Damit reiht sich Ötigheim in die umliegenden Gemeinden ein, die bereits die Erstellung einer Wärmeplanung beauftragt haben. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen zur Wärmeplanung. Der Wärmeplan muss spätestens bis zum 30.06.2028 deutschlandweit in allen Kommunen vorliegen. In Ötigheim ist mit einer Fertigstellung zur Jahreshälfte 2025 zu rechnen.

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